Vorwürfe gegen GETEC unbegründet

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat am 22.03.2013 das gegen Geschäftsleitungsmitglieder der GETEC AG geführte Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO, also ohne Auflagen, eingestellt. Hierzu hat sie mitgeteilt: „Die Beschuldigten sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen unschuldig.“ Diese Begründung ist ungewöhnlich. Sie geht weit über die für eine Einstellung übliche Formulierung hinaus, der Anfangsverdacht habe sich nicht bestätigt. Vielmehr ist hier der Verdacht vollständig ausgeräumt worden. Dies kommt einem gerichtlichen Freispruch wegen erwiesener Unschuld gleich.
Die Ermittlungen waren im Juni 2012 aufgenommen worden, dies insbesondere aufgrund einer anonymen Anzeige, in der weder die GETEC noch deren Mitarbeiter oder Verantwortliche erwähnt waren. In den sich anschließenden und von der Staatsanwaltschaft Frankfurt sowie dem Landeskriminalamt Hessen sehr intensiv geführten Untersuchungen wurden auch Geschäfte der GETEC AG mit der DB Energie geprüft.
Von Anbeginn an hat GETEC betont, dass der Verdacht unbegründet ist, und die Ermittlungstätigkeit der Behörden bestmöglich gefördert. Im Hinblick auf das von GETEC gelebte Compliance-Prinzip waren diese Vorwürfe sehr überraschend. Dies wird nunmehr durch die Einstellung des Verfahrens nachdrücklich bestätigt

Dazu der Vorstandssprecher der GETEC AG, Dr. Karl Gerhold:
„Natürlich verstehen wir, dass die Staatsanwaltschaft auch bei einer anonymen Anzeige ein Ermittlungsverfahren einleiten muss. Und so hat GETEC die Behörden bei ihrer Arbeit unterstützt und alle sachdienlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Jedoch sind wir angesichts der klaren Faktenlage immer davon ausgegangen, dass das Ermittlungsverfahren zeitnah eingestellt wird und sich die Beschuldigungen gegen GETEC AG und Mitarbeiter unseres Unternehmens als unzutreffend erweisen werden.
Insofern überrascht uns die Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens nicht. Dennoch sind wir darüber erleichtert und freuen uns, dies der Öffentlichkeit, unseren Kunden und Geschäftspartnern mitteilen zu können.“


Als wichtigen Vertrauensbeweis bezeichnete es Vorstandssprecher Dr. Gerhold, dass die Deutsche Bahn AG bereits während der Korruptionsermittlungen deutlich gemacht hat, dass ihr kein Schaden entstanden sei und sie das Verfahren für nicht gerechtfertigt halte. So konnte GETEC AG auch während der staatsanwaltlichen Untersuchungen weiter an Contracting-Ausschreibungen der DB Energie teilnehmen und erhielt mehrfach den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot aller beteiligten Bieter.

03.04.2013 

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