ANFAHRT ANLIEFERUNG

Infos zur Anlieferung am GETEC PARK

Alle Anlieferungen haben via Porte West 847 zu erfolgen!

GPS Daten: N 47.53838° E 7.66229°


Wegbeschreibung

Wegbeschreibung aus der Schweiz für Anlieferung

Autobahn A2 Richtung Basel bis zur Ausfahrt Pratteln (Schweizerhalle). Rechts abbiegen Richtung Schweizerhalle. Bei der Ampel (ca. 100 m) nach links abbiegen. Dann alles geradeaus fahren bis zum Kreisel, dann rechts Richtung Auhafen abbiegen. Anmeldung bei Porte West 847 der GETEC PARK.SWISS AG.

Wegbeschreibung aus Frankreich für Anlieferung

Autobahn A35/E60 Richtung Basel. Nach dem Zoll St. Louis der A3 folgen. Dann auf der A2 Richtung Zürich/Luzern/Bern fahren. Nach dem kurzen Tunnel "Galerie Schweizerhalle" die Ausfahrt Pratteln nehmen und auf der linken Spur bis zur Ampel fahren. Bei der 1. Ampel links abbiegen. Bei der 3. Ampel wiederum links abbiegen und Richtung Basel fahren. Dieser Strasse folgen bis zu einem Kreisel, dort rechts abbiegen in Richtung Auhafen. Anmeldung bei Porte West 847 der GETEC PARK.SWISS AG.

Wegbeschreibung aus Deutschland für Anlieferung

Autobahn A5/E35 Richtung Basel. Nach dem Autobahnzoll Weil weiter auf der A2 Richtung Zürich/Luzern/Bern fahren.  Nach dem kurzen Tunnel "Galerie Schweizerhalle" die Ausfahrt Pratteln nehmen und auf der linken Spur bis zur Ampel fahren. Bei der 1. Ampel links abbiegen. Bei der 3. Ampel wiederum links abbiegen und Richtung Basel fahren. Dieser Strasse folgen bis zu einem Kreisel, dort rechts abbiegen in Richtung Auhafen. Anmeldung bei Porte West 847 der GETEC PARK.SWISS AG.

PORTE

Porte West 847, Auhafenstrasse, Bau 847
Tel. +41 61 264 01 53

Diese Porte dient auch als LKW-Porte (für alle Transporte ausser für PanGas und Transporte zum Parkteil Ost).

Öffnungszeiten Montag - Freitag, 05h45 - 17h00

Angemeldeten Tankfahrzeugen wird die Zufahrt ins Werk bis kurz vor der Schliessung gewährt.

Bei Fragen wenden sich Transporteuer an das Logistikzentrum am Rhein

Tel. +41 61 264 02 99 oder Tel. +41 61 264 02 73

Die Firma PanGas hat einen separaten Eingang. Lieferanten der Firma PanGas melden sich direkt an der Porte von PanGas beim Kreisel Auhafenstrasse/Rheinfelderstrasse.

Besucherplan & Verkehrsordnung

PARK- UND VERKEHRSORDNUNG

  • Auf dem Areal gilt das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) sowie die damit zusammenhängenden Verordnungen.
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Areal beträgt 20 km/h.
  • Für auf dem Areal der GETEC PARK.SWISS AG abgestellte Fahrzeuge übernimmt die GETEC PARK.SWISS AG bei Beschädigungen oder Diebstahl keine Haftung.
  • Fussgänger benutzen die vorgesehenen Gehwege (Trottoir, Fussgängerstreifen, gelbe Längsstreifen für Fussgänger etc.) und haben insbesondere die Fussgängerverbote in Gefahrenzonen zu beachten.
  • Für das Parkieren von Motorfahrzeugen auf dem Areal der GETEC PARK.SWISS AG, d.h. auf den hierfür gekennzeichneten Parkflächen inner- und ausserhalb der Arealumzäunung, ist eine Berechtigung erforderlich. Ausgenommen von der Berechtigungspflicht sind die Besucherparkplätze ausserhalb des Werksareals, die nur für externe Besucher reserviert sind.
  • Das Befahren des Areals mit Motorfahrzeugen ist nur mit einer Einfahrt- oder Parkberechtigung erlaubt. Personen ohne entsprechende Einfahrt- oder Parkberechtigung, welche das Areal befahren wollen, müssen an den Porten die nötige Berechtigung beantragen.
  • Das Befahren des Areales mit nicht motorisierten Fahrrädern sowie mit E-Bikes ist gestattet, sofern Benutzende über einen gültigen Ausweis (Badge) verfügen, der zum Arealzutritt berechtigt.
  • Der Bewachungsdienst registriert und erteilt die Parkgenehmigungen nach Vorgabe der ansässigen Firmen. Die Firma BASF erteilt die Parkberechtigungen auf ihrem Firmenareal in eigener Regie. Temporäre Parkkarten werden durch die Porten ausgestellt.
  • Für das Führen von Zweirädern gilt das Helmobligatorium auf dem gesamten Areal.
  • Das Befahren des umzäunten Areals mit nicht motorisierten Stehroller, Scooter, Rollbrettern, Inlineskates und Rollschuhen sowie motorisierten Elektrofahrzeugen mit geringer Leistung wie z.B. Elektroscooter, Stehroller, Segways, etc. ist nicht erlaubt.
  • Motorräder und Motorfahrräder (Mofas) sind im umzäunten Areal nicht zugelassen. Ausnahmen sind beim Bewachungsdienst zu beantragen und durch den Leiter HSEQ frei zu geben.
  • Das Parkieren im Areal ist nur auf den speziell gekennzeichneten Parkfeldern erlaubt. Aus Sicherheitsgründen können weitere einschränkende Bestimmungen signalisiert werden.
  • Das Betreiben von Drohnen oder ähnlichen ferngesteuerten Flugobjekten ist auf dem gesamten Areal genehmigungspflichtig. Anträge sind an den Bewachungsdienst zu richten.
  • Parkplatzzuweisungen erfolgen auf unbestimmte Zeit und können jederzeit widerrufen werden. Bei Parkplatzknappheit oder Bautätigkeiten können die Parkmöglichkeiten im Areal eingeschränkt werden. Generell besteht kein Ersatzanspruch.
  • Taxis haben keine Zufahrtsberechtigung ins umzäunte Areal. Bei körperlicher Behinderung, Verletzung oder Krankheit wird durch die Porte eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
  • Taxistandplätze sind auf dem Besucherparkplatz bei Porte West gekennzeichnet oder auf dem Kiesplatz bei Porte Ost.
  • Verkehrsunfälle auf dem Areal sind dem Bewachungsdienst umgehend zu melden.
  • Das Parkieren auf dem Areal ist nur während den Arbeitszeiten (inklusive Schichtarbeitszeiten) und nur auf den hierfür gekennzeichneten bzw. zugewiesenen Flächen gestattet. Für das Parkieren ausserhalb der Arbeitszeiten braucht es eine Genehmigung durch den Bewachungsdienst.
  • Eine Parkberechtigung, d.h. der persönliche Parkplatz, kann bei Abwesenheit nicht einem anderen Mitarbeitenden oder einer Drittperson weitergegeben werden. 

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