Wir liefern
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Ab 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch für GETEC. Wir erfüllen bereits dieses Jahr die komplexen Anforderungen. Einkaufsleiter Roland Gertz und Einkaufsmanagerin Michaela Rostam erklären, wie das Unternehmen diesen „Stresstest“ bestand.
Einfach erklärt: Worum geht es im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Unternehmen in Deutschland sind dafür verantwortlich, dass ihre Zulieferer die Menschenrechte und den Umweltschutz einhalten. Wie genau, regelt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Jedoch gelten diese Verpflichtungen noch nicht für alle Unternehmen. Seit dem
1. Januar 2023 müssen Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten innerhalb Deutschlands die Regelungen des LkSG umsetzen, ab 1. Januar 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. GETEC wird bereits in diesem Jahr den Anforderungen des LkSG gerecht werden, obwohl wir erst ab 2024 dazu gesetzlich verpflichtet sind.
Vor welche Herausforderungen wird GETEC durch das LkSG gestellt?
Für alle vom LkSG betroffenen Unternehmen, also auch für uns, ist das Gesetz mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden, beispielsweise wegen der Pflicht zur Berichterstattung über die Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Dazu sind schnelle Perspektivwechsel der Mitarbeiter:innen und die Ausweitung des Risikomanagements erforderlich. Dazu kommen die Festlegung von Verantwortlichkeiten im und außerhalb des Unternehmens, zusätzliche Schulungen und eine intensive interne Kommunikation. Für die verpflichtende Risikoanalyse müssen valide Daten erhoben werden. Auch das ist komplex, vor allem wenn man international tätig ist. Alle diese zeitintensiven und nicht selbsterklärenden Tätigkeiten führen nicht nur bei uns, sondern wahrscheinlich in den meisten deutschen Unternehmen zu einem gehörigen Stresstest.
Wie setzt GETEC diese Maßnahmen konkret um?
Gleich am Anfang des Jahres haben wir mit der Konzeptionierung begonnen und ein ausführliches Konzept verabschiedet. Die aus dem Konzept resultierenden Verantwortlichkeiten sind inzwischen in der Organisation verankert. Der Prozess zur Einhaltung des LkSG wurde in einer neuen Beschaffungsrichtlinie verfasst, veröffentlicht und kommuniziert. Doch der Schlüssel zu einem effektiven Ablauf ist die Digitalisierung der Prozesse. Auch da haben wir gute Lösungen gefunden.
Welche digitalen Tools nutzen sie zur Umsetzung der Prozesse?
Mithilfe des neu eingeführten Supplier-Portals werden wir unsere wichtigsten und größten Lieferanten einer kontinuierlichen Risikoanalyse unterziehen. Auch die Dokumentation der Maßnahmen (Abhilfe- und Präventivmaßnahmen) sowie die Berichterstattung erfolgen über das Tool. Die Risikoanalyse der ersten 500 Lieferanten haben wir bereits abgeschlossen.
Außerdem lösen wir die aktuelle Hinweisgebersoftware „SpeakUp“ durch eine neue Software, die den aktuellen Anforderungen besser entspricht, gruppenweit ab. Die neue Software ermöglicht sowohl externen als auch internen Hinweisgeber:innen, anonym Menschenrechtsverstöße sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei mittelbaren und unmittelbaren Lieferanten zu melden.
Das dritte Tool ist eine Process-Mining-Software. Mit ihr werden alle Ergebnisse der Risikoanalyse der Lieferanten für alle Einkäufer sichtbar gemacht. Somit können die Ergebnisse in jeden Beschaffungsprozess mit eingebunden und beachtet werden.
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